Nach einem längeren Aufenthalt in Großbritannien können Sie eine Niederlassungsstatus oder die britische Staatsbürgerschaft beantragen.
Eine Niederlassungserlaubnis berechtigt Sie zu einem unbegrenzten Aufenthalt in Großbritannien, zudem können Sie dort ohne jegliche Einschränkungen arbeiten und umziehen. Allerdings dürfen Sie England nicht länger als 2 Jahre am Stück verlassen. Andernfalls riskieren Sie den Verlust Ihrer Niederlassungserlaubnis.
Eine Niederlassungserlaubnis erhalten Sie unter einer der folgenden Voraussetzungen:
Um die britische Staatsbürgerschaft zu erlangen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen
Die britische Staatsbürgerschaft können Sie auch beantragen, wenn Sie über 18 Jahre alt sind, mit einem britischen Staatsbürger verheiratet sind und seit mindestens 3 Jahren legal in Großbritannien gelebt haben (davon maximal 270 Tage im Ausland).