Es ist quasi unmöglich, in den USA einen Praktikantenplatz ohne eine zertifizierte Vermittlungsagentur zu bekommen. Alternativ können zur Vermittlung Handelskammern oder Botschaften bzw. Konsulate der Bundesrepublik in den USA herangezogen werden.
Viele Praktikantenplätze bietet auch die Firma Inwent in den USA an. Dabei handelt es sich sowohl um Praktika für Studenten als auch für Berufstätige. Ein sogenanntes „Career Training“ wird für folgende Berufsfelder geboten:
... ebenso für Studenten von Fachhochschulen, Technischen Hochschulen, Universitäten und Berufsakademien.
In vielen Internetforen wird über die Vorgehensweise zur Erlangung eines Praktikums in den USA diskutiert.
Die Deutsch-Amerikanische Handelskammer bietet laufend Praktikantenplätze für Hochschulabsolventen an. Diese sind zum Teil in Deutschland, zum Teil aber auch in Kalifornien. Gefragt sind vor allem die Fachrichtungen Marketing, Marktforschung, Journalistik, Amerikanistik, Betriebswirtschaft, Informatik und Ingenieurwissenschaft. Die Dauer der Praktika liegt zwischen 3 Wochen und 18 Monaten. Die entsprechende Internetseite finden Sie unter www.praktika.de.
Zudem werden ab und an Ausbildungsplätze, Projekte, Nebenjobs oder Traineestellen angeboten. Voraussetzung sind immer gute bis sehr gute Englischkenntnisse. Für ein Praktikum ist ein J1 Visum erforderlich, die Handelskammer ist gegen eine Gebühr in Visumangelegenheiten behilflich. Die Preistabelle finden Sie unter www.j1-visum.de.
Die Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung (kurz: DAJV) ist ein eingetragener Verein, der sich an Juristen wendet, die sich speziell mit dem amerikanischen Recht vertraut machen möchten. Als Juristen werden sowohl Jurastudenten, Wissenschaftler als auch Praktiker angesehen. Insbesondere fördert die DAJV den Aufenthalt von Studenten und Referendaren in den USA. Als generellen Hinweis gibt die DAJV zu einem Rechtsstudium in den USA die Beendigung des ersten Staatsexamens an, da der Student ab diesem Zeitpunkt über ausreichende Fachkenntnisse auf dem Gebiet verfügt. Aber auch ein Studium nach dem zweiten Staatsexamen wird als „nicht zu spät“ betrachtet.
Eine weitere wichtige Tätigkeit des DAJV ist die Vermittlung von Studenten bzw. Praktikanten an ausgesuchte Rechtsanwaltskanzleien in den USA.
Sie beobachtet aber auch Tendenzen und Entwicklungen sowohl des amerikanischen als auch des deutschen Rechts; es gibt Diskussionsveranstaltungen sowie Vorträge. In vier Fachgruppen wird insbesondere praktizierenden Juristen bzw. Juristinnen ein geeignetes Diskussionsforum geboten, bei dem sich ein reger Gedankenaustausch zum jeweiligen Themengebiet entwickeln soll. Ebenso wichtig ist der Aufbau eines Beziehungsnetzwerkes. Einmal pro Jahr gibt es zu den verschiedenen Fachgruppen einen speziellen Fachgruppentag mit Vorträgen hochrangiger Experten zu den neuesten Entwicklungen zum Thema.
Weiterhin unterhält die DAJV ein Mentorenprogramm für seine Mitglieder, das erfahrene Juristen mit Neulingen zusammenführen und ihnen auf diese Weise den Einstieg erleichtern soll. Dabei geht es hauptsächlich um die Vermittlung persönlicher Erkenntnisse des Mentors an den Mantee. Die sehr informative Homepage finden Sie unter www.dajv.de.
Auch die Deutsch-Amerikanische Handelskammer New York bietet die Vermittlung von Praktikantenplätzen an. Voraussetzung sind ein Studium mindestens im zweiten Semester und die problemlose Bewältigung von Alltagssituationen auf Englisch. Die genauen Voraussetzungen finden Sie unter www.gaccny.com.
Des Weiteren bietet die Handelskammer noch folgende Dienstleistungen für ihre Mitglieder an:
Die Deutsche Botschaft in Washington sowie die deutschen Konsulate in anderen Städten bieten Rechtsreferendarstellen an. Die Voraussetzungen hierfür finden Sie unter www.diplo.de.
Auch die Österreichische Botschaft in Washington bietet Praktika an, weitere Informationen finden Sie unter www.austria.org.
Weiterhin gibt es die Möglichkeit eines dreimonatigen Praktikums (Volontariat) in der politischen Abteilung der Botschaft. Die Voraussetzungen hierzu finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der Österreichischen Botschaft.
Fast unglaublich, aber wahr. In einigen Nationalparks der USA kann man als Student während der Semesterferien ein Praktikum als „Resort Worker“ absolvieren. Voraussetzungen sind:
Nähere Informationen gibt es unter www.ayusa.de.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in den USA.