AufenthaltserlaubnisfürDrittbürgerinnachHeiratinF

  • Liebe Freunde!
    Wir (Deutscher und Anfrikanerin) haben in F geheiratet. Problem: Sie ist ohne Papiere über F nach D eingereist; wir haben og. Heirat dennoch geschafft. Jetzt brauchen wir eine Aufenthaltsgenehmigung (für Frankreich), um die Familienzusammenführung und damit die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland zu ereichen. Faktisch leben wir schon knapp 2 Jahre in D zusammen. In der Präfektur in F haben wir die Auflage erhalten eine "Ressorces du membre de famille" vor zu legen. Ich habe zwar einen Wohnsitz in F aber keine Beschäftigung (ich arbeite in D). Was ist zu tun? LG

    21 Sie 2005, 07:28 Anonymous
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