Frage: Arbeitserlaubnis-EU --> Arbeitsberechtigung EU
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In einem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit steht folgendes: "Die Arbeitserlaubnis-EU wird grundsätzlich für ein Jahr erteilt. Arbeitnehmer, die 12 Monate im Besitz einer Arbeitserlaubnis oder arbeitsgenehmigungsfrei erwerbstätig waren, haben Anspruch auf eine Arbeitsberechtigung-EU, die uneingeschränkt und unbefristet erteilt wird."
Meine Freundin (aus der Slowakei) arbeitet gerade 1 Jahr als Au Pair in Deutschland. Hierzu hat sie eine Arbeitserlaubnis-EU erhalten. Bedeutet das, dass sie nach diesem Jahr automatisch die Arbeitsberechtigung-EU bekommt?
Wenn ja, wo liegt der Unterschied zwischen Arbeitserlaubnis und Arbeitsberechtigung?
Hat sie dann schon quasi freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt?
Schonmal Danke im Vorraus!02 Paź 2005, 09:23 Anonymous
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