hi

  • Hi Tobi,
    soweit ich das verstanden hast, brauchst du weiterhin eine Arbeitsgenehmigung, die du beantragen musst. Aber seit Juni 2004 bist du Schweizern gleichgestellt, dh dein Arbeitgeber muss nicht mehr beweisen, dass es in der SChweiz niemanden gibt, der die Arbeit machen kann. Und es gibt weiterhin Höchstzahlen, wieviele EU-Bürger pro Jahr eine ARbeitsgenehmigung bekommen.
    schau mal bei
    http://www.imes.admin.ch/personenverkehr/faq/faq_d.asp

    LG

    Anonymous 01 Dez 2004, 05:13 - Verstoß melden
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Arbeitserlaubnis für EU-Bürger - Quoten?

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